Reglement des Preisausschreibens „Traveling through pictures“ von Belgien. Einzigartig phänomenal

Artikel 1: Veranstalter

Der FÖD Kanzlei des Premierministers mit Sitz in der Rue de la Loi 16/Wetstraat 16, 1000 Brüssel, im Folgenden als „Kanzlei des Premierministers“ oder der „Veranstalter“ bezeichnet.

Artikel 2: Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab dem 13. Lebensjahr, die in Belgien wohnen und im Besitz eines gültigen Personalausweises sind.
Von der Teilnahme am Preisausschreiben ausgeschlossen sind Personen, die selbst oder deren Vertreter und/oder Mitarbeiter mit Mitarbeitern des Veranstalters oder dessen Subunternehmern, die an der Durchführung des Preisausschreibens beteiligt waren, zusammenleben.
In jeder Phase des Preisausschreibens behält sich der Veranstalter das Recht vor, (1) vom Teilnehmer alle Informationen einzuholen, die es dem Veranstalter ermöglichen, die Einhaltung dieser Bedingungen zu überprüfen, und (2) Teilnehmer, bei denen es nicht möglich ist, die Einhaltung dieser Bedingungen zur Zufriedenheit des Veranstalters zu überprüfen, vom Preisausschreiben auszuschließen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, seine Entscheidung zu begründen.
Es sind nur individuelle Teilnahmen möglich. Gruppenteilnahmen sind nicht erlaubt.
Eine Teilnahme auf Facebook ist nur möglich, wenn auf die Veröffentlichung des Facebook-Preisausschreibens geantwortet wird. In seiner Antwort auf die Veröffentlichung muss der Teilnehmer die Stadt erraten, in der sich die Person befindet, die die Uniquely Phenomenal-Brille trägt, und zwei Personen benennen, mit denen er diese Stadt in Zukunft besuchen möchte.
Eine Teilnahme auf Instagram ist nur möglich, wenn auf die Instagram-Storys, die das Preisausschreiben ankündigen, richtig reagiert wird. Der Teilnehmerin muss einen Screenshot der entsprechenden Story aufnehmen, diesen Screenshot in seiner eigenen Story teilen und folgende Angaben machen: die Stadt, in der sich die Person befindet, die die Uniquely Phenomenal-Brille trägt, zwei Freunde markieren und das Belphenomenal-Account taggen.
Personen, die an dem Preisausschreiben teilnehmen möchten, können dies sowohl auf Facebook als auch auf Instagram tun und während der gesamten Dauer des Preisausschreibens jeden Tag ihr Glück erneut versuchen. Unvollständige Teilnahmen sind ungültig. Alle Bedingungen müssen erfüllt werden. Die Veranstalter tragen keine Verantwortung für Online-Antworten, die nicht in der Datenbank enthalten sind.

Artikel 3: Akzeptieren des Reglements

Die Anmeldung und Teilnahme am Preisausschreiben setzen die vorbehaltlose Annahme dieses Reglements und aller Entscheidungen des Veranstalters bezüglich der Anmeldung, der Teilnahme und der Durchführung des Preisausschreibens voraus.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Reglement jederzeit zu ändern. Das Reglement und seine Änderungen werden auf der Website des FÖD Kanzlei des Premierministers (https://kanzlei.belgium.be/de/reglement) veröffentlicht.
Das Reglement, seine Änderungen und die Entscheidungen des Veranstalters treten stets sofort in Kraft und sind nicht anfechtbar.
Ein Verstoß gegen das Reglement führt automatisch zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers, unbeschadet aller Rechtsmittel, die der Veranstalter einlegen kann, um den erlittenen Schaden ersetzt zu bekommen, einschließlich einer Rufschädigung des Veranstalters oder seiner Gruppe.

Artikel 4: Dauer des Preisausschreibens

Das Preisausschreiben beginnt am Samstag, 21. November 2020, um 10.00 Uhr (belgische Zeit) und endet am Samstag, 28. November 2020, um 10.00 Uhr (belgische Zeit).
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Preisausschreiben jederzeit zu unterbrechen oder zu beenden, ohne hierfür, von wem auch immer, in irgendeiner Form haftbar gemacht werden zu können.

Artikel 5: Preis

Der zu gewinnende Preis ist ein Gift Bag mit Uniquely Phenomenal Goodies.
Die Preise sind nicht gegen Bargeld oder andere Sachleistungen eintauschbar.

Artikel 6: Ablauf des Preisausschreibens/Gewinner

Mit Ausnahme des ersten Tags werden an jedem Tag des Preisausschreibens zwei Gewinner bekannt gegeben, einer auf Facebook und einer auf Instagram. Diese Gewinner müssen die in Artikel 2 dieses Reglements genannten Bedingungen erfüllen und werden nach dem Zufallsprinzip durch einen „Random Comment Picker“ ausgewählt.
Die Gewinner werden spätestens 14 Tage nach Ende des Monats ihrer Teilnahme über eine private Nachricht auf Facebook/Instagram benachrichtigt und darüber informiert, wie sie den Preis erhalten können.
Der Gewinner akzeptiert, dass sein Name auf der Website und in den sozialen Medien von „Belgien. Einzigartig phänomenal.“ veröffentlicht werden darf. Der Veranstalter kann für die Folgen einer Veröffentlichung der Daten des Gewinners nicht haftbar gemacht werden.

Artikel 7: Allgemeines

Unter keinen Umständen haftet der Veranstalter für direkte oder indirekte Schäden an Personen (Teilnehmer oder andere Personen) oder Sachen im Zusammenhang mit der Teilnahme an diesem Preisausschreiben. Dies gilt auch für technische Störungen und/oder Fehlfunktionen der IT-Ausstattung (Hardware & Software), die aus der Teilnahme am Preisausschreiben herrühren. Der Veranstalter haftet gleichfalls nicht für den Fall, dass die Teilnahme am Preisausschreiben vorübergehend oder dauerhaft unmöglich ist oder dass die Verbindung unterbrochen oder gestört ist.
Mit der bloßen Teilnahme an diesem Preisausschreiben akzeptiert der Teilnehmer vorbehaltlos und uneingeschränkt alle Bestimmungen des Reglements sowie alle Entscheidungen, die der Veranstalter anlässlich oder im Rahmen dieses Preisausschreibens trifft.
Die mögliche Aufhebung einer Bestimmung des Reglements berührt nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen.
Beschwerden in Bezug auf dieses Preisausschreiben müssen spätestens fünf Werktage nach Ende des Preisausschreibens per E-Mail an die folgende Adresse gerichtet werden: webmaster@premier.fed.be

Artikel 8: Personenbezogene Daten

Durch seine Teilnahme an diesem Preisausschreiben erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit der Verarbeitung seiner persönlichen Daten durch die Kanzlei des Premierministers, 16 Rue de la Loi 16/Wetstraat 16, 1000 Brüssel, die für die Verarbeitung der Daten und die ordnungsgemäße Durchführung dieser Aktion verantwortlich ist.
Personenbezogene Daten werden gemäß der Europäischen Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (in Kraft getreten am 25. Mai 2018) zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (DSGVO) geschützt.
Der Veranstalter informiert den Teilnehmer, dass seine persönlichen Daten nur im Rahmen der Durchführung dieses Preisausschreibens verarbeitet werden.
Die persönlichen Daten der Gewinner (Name, Vorname, E-Mail-Adresse und Postanschrift) bleiben für einen Zeitraum von fünf Jahren gespeichert, und zwar für den Fall, dass der Rechnungshof das Preisausschreiben und die den Gewinnern zugesandten Gewinne überprüfen will.
Der Teilnehmer hat das Recht, seine personenbezogenen Daten, gleich welcher Art, einzusehen und zu korrigieren.
Um von diesem Recht Gebrauch zu machen, kann er eine E-Mail oder einen Brief zusammen mit einer Kopie seines Identitätsnachweises, der seine Unterschrift trägt, an folgende E-Mail-Adresse senden: dpo@premier.fed.be.
oder per Post an die folgende Adresse:
FÖD Kanzlei des Premierministers
Zu Händen des Datenschutzbeauftragten
Rue du Duchesse 4/Hertogstraat 4
1000 Brüssel

Artikel 9: Streitigkeiten

Dieses Preisausschreiben wird durch belgisches Recht geregelt. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Preisausschreiben unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der belgischen Gerichtsbarkeit.

Reglement erstellt in Brüssel am 18. November 2020